Tätigkeitsbereiche für Privatpersonen
Sie umfassen die rechtliche Beratung und Begleitung bei:
- Beratung bei der Nachfolgeplanung,Testamentsgestaltung
- Übernahme von Betreuungen
- Unterstützung bei der Gestaltung und Formulierung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten
- Beratung rund um Zustiftungen, Spenden, Sponsoring, zweckgebundene und freie Zuwendungen
- Stiftungs-, Vereinsgründung und Verwaltung (Errichtung, vermögens- und vertragsrelevante Fragestellungen, Vertragsabschlüsse, Gestaltung von Satzungen, Geschäftsordnungen)
- Führung von Stiftungen und Vereinen (rechtliche Vorgaben, Gremienbesetzung und Gremienarbeit)
- Zweckverwirklichung (Entwicklung, Ausschreibung, Projektauswahl, Projektvereinbarungen, Förderrichtlinien, Gutachten, Prüfung von Verwendungsnachweisen)
- Vermögensplanung und Beratung (Klärung der rechtlichen Fragen der Vermögensanlage, Erstellung der Anlagerichtlinien, „Beauty Contest“ und Auswahl Vermögensverwalter)
- Vorbereitung und Abschluss von Kooperationsverträgen
- Kommunikation (Kontakt, Korrespondenz Stiftungsaufsicht, Finanzamt, Amtsgericht)
- Übernahme von Treuhandfunktionen für Mandanten, für die die Gründung einer eigenen Stiftung (noch) nicht in Betracht kommt, die aber trotzdem mit ihrem Vermögen eigene gemeinnützige Zwecke verfolgen wollen.
- Nachlassabwicklung
© Rechtsanwältin Dr. Barbara Wagner Holzhofstr. 1a, 81667 München
Kanzlei für gesellschaftliches Engagement
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