Tätigkeitsbereiche für Stiftungen
Sie umfassen die rechtliche Beratung und Begleitung bei:
- Errichtung und Gründung von Stiftungen (Errichtung, vermögens- und vertragsrelevante Fragestellungen, Vertragsabschlüsse, Satzungsentwürfe und -gestaltung)
- Führung und Verwaltung von Stiftungen (rechtliche Vorgaben, Gremienbesetzung und Gremienarbeit)
- Zweckverwirklichung (Entwicklung, Ausschreibung, Projektauswahl, Projektvereinbarungen, Gutachten, Prüfung von Verwendungsnachweisen)
- Abwicklung von Legaten zugunsten der Stiftung (Nachlassabwicklung)
- Vermögensplanung und Beratung (Klärung der rechtlichen Fragen der Vermögensanlage, Erstellung der Anlagerichtlinien, „Beauty Contest“ und Auswahl Vermögensverwalter)
- Vorbereitung und Abschluss von Kooperationsverträgen
- Kommunikation (Kontakt, Korrespondenz Stiftungsaufsicht, Finanzamt)
- Beratung rund um Zustiftungen, Spenden, Sponsoring, zweckgebundene und freie Zuwendungen
- Fortbildung für die Mitarbeiter von Stiftungen
© Rechtsanwältin Dr. Barbara Wagner Holzhofstr. 1a, 81667 München
Kanzlei für gesellschaftliches Engagement
Tel. +49 (0) 89 489 15 85 Fax +49 (0) 89 614 660 90 info@anwaltskanzlei-drwagner.de
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